Konzert- und Gastspieldirektion (KGD)

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Die Konzert- und Gastspieldirektion (KGD) der DDR wurde 1960 per Verordnung als Volkseigener Betrieb (VEB) gegründet und war in jedem der 15 DDR-Bezirke präsent.

DDR-Gesetzblatt 3. März 1960 (Ausschnitt)


Sie war als Künstleragentur der DDR für die Vermittlung der Künstler aller Musiksparten (nur) im Inland zuständig und hatte dabei eine Monopolstellung. Daraus ergab sich auch eine Art Filter / Zensur: Ohne Zustimmung oder Einbindung der KGD hatten es Künstler und Bands sehr schwer, an Auftritte oder Fördermöglichkeiten zu kommen. Für die von der KGD betreuten Künstler und Bands trat sie jedoch auch als Produzent und Veranstalter in Erscheinung. Für die Vermittlung von DDR-Künstlern ins Ausland bzw. von ausländischen Künstlern in die DDR war hingegen die Künstleragentur der DDR zuständig.

Weblinks[Bearbeiten]

Konzerte von Konzert- und Gastspieldirektion (KGD) als Veranstalter[Bearbeiten]

Es werden 16 Einträge sortiert nach Namen für Konzert- und Gastspieldirektion (KGD) als Veranstalter gefunden:[Bearbeiten]